Richtiges Verhalten gegenüber Wohnungseinbrechern

Es kommt zwar verhältnismäßig selten vor, dass während der Anwesenheit von Hausbewohnern in eine Wohnung eingebrochen wird, aber man sollte dann die entsprechenden Verhaltensempfehlungen der Polizei und Seniorensicherheitsberater beachten.

Vorsicht, Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und vermeiden nach Möglichkeit jede Konfrontation. Wenn man einen Einbrecher bemerkt, darf man sich ihm keinesfalls in den Weg stellen. Versuchtes Heldentum ist hier falsch, denn das könnte schlimm ausgehen. Man sollte bedenken, dass der Einbrecher es in der Regel nur auf Sachwerte abgesehen hat und keinesfalls eine körperliche Konfrontation mit den Hausbewohnern will. Er ist also ebenfalls, genau wie die aufmerksam gewordenen Hausbewohner, in einer hohen Erregungsphase. Falls die Möglichkeit besteht, sollten die Hausbewohner sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Hausbewohner den/die Einbrecher unmittelbar vor dem Betreten des Wohnhauses darin bemerken. Dann sollte das Haus nicht betreten werden.

Sollte es zu einem Sichtkontakt zwischen Einbrecher und Hausbewohner gekommen sein, ist es für die Polizei sehr wichtig, von dem/den Täter/n eine Personenbeschreibung zu bekommen. Für den Fall, dass die Einbrecher bereits die Wohnung verlassen haben, sollte man aus dem gesicherten Hausinnern heraus versuchen, mögliche Erkenntnisse über das Fluchtmittel (PKW) und den Fluchtweg zu erkennen. Auch diese Informationen sind für die Polizei von erheblicher Bedeutung, da sie von der Einsatzleitstelle dann sofort über Funk an die Polizeistreife bei der Tatortanfahrt weitergeleitet werden können. Während dem Warten auf die anfahrende Polizeistreife sollte in der Wohnung darauf geachtet werden, dass nicht alles betreten und angefasst wird, da hierdurch Spuren vernichtet werden könnten, welche für erfolgversprechende Ermittlungen durch die Polizei benötigt werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Bexbacher Seniorensicherheitsberater wenden.