Wildschweine im Wohngebiet

Immer mehr Wildschweine suchen mit ihren Rotten die Nähe der Wohngebiete auf.

Gründe hierfür sind zum einen das große Nahrungsangebot, das ihnen geboten wird, und zum anderen von Menschen geschaffene Rückzugsmöglichkeiten, die von den Wildschweinen ausgenutzt werden.

Der Bereich Sicherheit & Ordnung der Stadt Bexbach möchte im Folgenden die Bexbacher Bürger und Bürgerinnen über die wichtige Thematik informieren und ihnen Tipps über den Umgang mit den Wildschweinen geben.

Woher kommen die Wildschweine und wie ernähren sie sich?

In ganz Deutschland gibt es in den letzten Jahren immer mehr Wildschweine. Experten führen dies unter anderem auf den Klimawandel zurück – in milden Wintern überleben mehr Frischlinge.

Als echte Allesfresser ernähren sich Wildschweine sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Besonders beliebt sind Eicheln und Bucheckern aufgrund ihres hohen Nährwertes. Ihren Eiweißbedarf decken sie durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild oder Aas. Wenn verfügbar, fressen sie auch gerne Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste.

Was wollen Wildschweine in der Stadt?

Da die Anzahl der Wildschweine stetig zunimmt, dehnen sie ihr Revier in bewohnten Gebieten aus. Weggeworfene Essensreste, Fallobst und ungesicherte Komposthaufen ziehen die Tiere an. Mit ihrem ausgezeichneten Gedächtnis suchen sie einmal gefundene Futterstellen immer wieder auf.

Werden Wildschweine gejagt?

Wildschweine dürfen und werden gejagt. Im vergangenen Jahr wurde deutlich mehr Wild geschossen als in den Jahren zuvor. Wildschweine gehören zu den wildlebenden, herrenlosen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Grundsätzlich darf nach dem Jagdgesetz nur auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, gejagt werden. Außerhalb dieser Jagdflächen, insbesondere in den sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen (zum Beispiel in der Grünen Lunge), Friedhöfen oder Gärten, ist die Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.

In den kommenden Wochen ist zusätzlich vorgesehen, sogenannte Kirrungen (durch den Jagdpächter angelegte Futterstellen) in Richtung des Kraftwerkgeländes zu installieren, um das Wild aus der Grünen Lunge zu locken.

Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden gegen diese Tiere liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Bei eventuellen Schäden durch Wildschweine in befriedeten Bezirken besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Wie sichert man sein Grundstück?

Da Wildschweine einen ausgeprägten Geruchssinn haben, können sie Nahrung wie Zwiebeln, Knollen oder Obstreste bereits aus großer Entfernung wittern. Gärten sollten daher umfriedet sein, um das Eindringen der Tiere zu verhindern. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere viel Kraft entwickeln können, muss der Zaun besonders nahe am Boden sehr solide gebaut sein, um den Rüsseln standzuhalten.

Im Bedarfsfall können Wildschweine auch springen. Daher sollte die Umfriedung des Gartens eine Mindesthöhe von 1,50 m aufweisen.

Wenn Sie kein Betonfundament errichten möchten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 80 cm tief in den Boden eingegraben und nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Eine stabile Wühlstange am Boden oder an den Zaunpfosten befestigt dient ebenfalls der Sicherung des Grundstücks.

Was können Sie selbst gegen die Ausdehnung der Wildschweine tun?

Entfernen Sie jegliches Fallobst von Ihren Wiesen! Nutzen Sie feste Kompostbehälter und Biotonnen! Die Gerüche von Essensresten locken die Schweine an! Zäunen Sie Ihr Grundstück, wenn möglich, ein! Sammeln Sie keinen Grünschnitt auf Ihrem Grundstück. Pflegen Sie brachliegende Grundstücke, wenn diese Ihnen gehören!

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Grundstück vollständig einzuzäunen, sollten Sie mit Ihren Nachbarn sprechen. Ein Zusammenschluss der Nachbarschaft kann in Bezug auf die entstehenden Kosten für die Einzäunung sinnvoll sein. Des Weiteren gibt es Abwehrmittel, die dazu dienen, Tiere zu vertreiben (z.B. Hukinol, Porokol usw.).

Diese Abwehrmittel können jedoch auch für den Menschen unangenehm riechen.

Zudem wird eindringlich an Sie appelliert, keine Lebensmittel, Fallobst oder Grünschnitt im Bereich der Grünen Lunge sowie in der Süßhübelstraße zu entsorgen und Hundehaufen zu beseitigen. In den letzten Wochen kam es vermehrt zu Ablagerungen in den oben genannten Bereichen, was die Wildschweine vermehrt anlockt.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man einem Wildschwein oder sogar einer ganzen Rotte begegnet?

Wildschweine sind grundsätzlich nicht gefährlich. Sie greifen nicht an, solange sie fliehen können. Beachten Sie daher folgende Hinweise:

Bleiben Sie in der Natur auf den Wegen! Dadurch können unerwünschte Begegnungen vermieden werden. Im Falle einer Begegnung sollten Sie die Tiere nicht bedrängen, sondern ihnen einen Rückzugsort bieten. Bewahren Sie Ruhe und ziehen Sie sich langsam und ohne hektische Bewegungen oder laute Geräusche zurück! Halten Sie bei einer Begegnung mit einem Muttertier und ihren Frischlingen einen großen Abstand ein! Die Tiere verteidigen ihren Nachwuchs vehement; auch wenn die Frischlinge süß aussehen mögen, sollten sie keinesfalls angefasst werden! Werfen Sie beim Spazierengehen keine Essensreste weg! Bringen Sie kein Tierfutter in den Wald mit! Das ist falsch verstandene Tierliebe. Meiden Sie Hochsitze und jagdliche Einrichtungen! Halten Sie Ihren Hund an der Leine! Ein Wildschwein kann einen Hund töten.

An wen kann ich mich bei Fragen zu diesem Thema wenden?

Bei Fragen können Sie sich an die untere Jagdbehörde des Saarpfalz-Kreises wenden: Tel: (06841) 104-71 66; Fax: (06841) 104-72 39; E-Mail: K110@saarpfalz-kreis.de
Diese wird Sie mit dem zuständigen Jagdpächter in der Region Bexbach verbinden, der Ihnen mit Rat zur Seite steht. Außerdem steht Ihnen der Bereich Sicherheit & Ordnung der Stadt Bexbach für Rückfragen zur Verfügung: Tel: (06826) 529-208; Fax: (06826) 529-250; E-Mail: sicherheitundordnung@bexbach.de