Rathaus
Keine Terminvereinbarung notwendig
Wir freuen uns auf Sie! Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie jedoch sehr gerne einen Termin buchen. Sie erreichen uns unter 06826/529-400. Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch zusätzlich 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr und - als eine der wenigen Kommunen im Saarland - Samstag 09:00 - 11:00 Uhr.
Dienstleistungen im Bürgerbüro
Personalausweis beantragen
Notwendige Unterlagen
• Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber (also auch das
minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Letzter Personalausweis, oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen
bei der Antragstellung vorgelegt werden.
• Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine aktuelle Geburts- oder
Abstammungsurkunde im Original benötigt.
• Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern
(Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der
Beantragung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen
Vertreter ist erforderlich.
Gebühr
bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
Sonstiges
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
Verlust
Bei Verlust eines Personalausweises oder wenn er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Wurde das Dokument nicht von der Stadt Bexbach ausgestellt gelten folgende Nachweise als geeignet:
• Reisepass/Kinderreisepass
• Frühere Ausweis-/Passanträge
• Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
Wurde der Ausweis gestohlen, muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstattet werden. Ging der Ausweis verloren, nimmt das Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf.
Vorläufiger Personalausweis beantragen
Notwendige Unterlagen
• Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber (also auch das
minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Letzter Personalausweis, oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
• Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine aktuelle Geburts- oder
Abstammungsurkunde im Original benötigt.
• Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern
(Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der
Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der
gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
Gebühr
10,00 €
Sonstiges
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
Kinderreisepass beantragen
Notwendige Unterlagen bei der Ausstellung
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original
• Wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis vorspricht, muss das andere Elternteil (gesetzlicher
Vertreter) anhand einer Zustimmungserklärung schriftlich erklären, dass er mit der Ausstellung
einverstanden ist und seinen Ausweis im Original oder als Kopie dieser Erklärung beifügen.
Notwendige Unterlagen bei der Verlängerung
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
• Wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis vorspricht, muss das andere Elternteil (gesetzlicher
Vertreter) anhand einer Zustimmungserklärung schriftlich erklären, dass er mit der Ausstellung
einverstanden ist und seinen Ausweis im Original oder als Kopie dieser Erklärung beifügen.
Gebühr
13,00 €
Verlängerung: 6,00 €
Sonstiges
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
Reisepass beantragen
Notwendige Unterlagen
• Zur Prüfung der Identität muss die Passbewerberin oder der Passbewerber (also auch das
minderjährige Kind) persönlich bei der Behörde erscheinen.
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Reisepasse wird eine
aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
• Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern
(Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der
Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der
gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
Gebühr
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 €
Auf Antrag ist die Ausstellung eines Express-Passes möglich. Bestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Die Expresslieferung kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32,00 €
Sonstiges
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
eID-Karte beantragen
Voraussetzungen
Ab dem 16. Lebensjahr können Personen die entweder Unionsbürger sind (also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört).
notwendige Unterlagen
Sie benötigen ein im Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument (Pass oder nationale Identitätskarte).
Gebühr
37,00 €
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung in Bexbach
notwendige Unterlagen
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
• gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
• Wohnungsgeberbestätigung
• ggf. Adressänderung im Fahrzeugschein bei Wohnsitzwechsel innerhalb vom Saarpfalz-Kreis
Ummeldung innerhalb der Stadt Bexbach
• gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen
• Wohnungsgeberbestätigung
• Adressänderung im Fahrzeugschein.
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich
• bei Wegzug ins Ausland: Hier ist die neue Adresse im Ausland anzugeben. Eine Abmeldung ist bis zu 7 Tage
vor dem Ausreisedatum möglich.
• bei Abmeldung einer Nebenwohnung: Hier muss die Meldung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den
einzigen oder Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühr
Grundsätzlich keine
Bei Änderung der Adresse im Fahrzeugschein 10,80 €/Fahrzeugschein
Sonstiges
Wohnungsgeberbescheinigung
Noch einige Tipps:
- Strom, Gas, Wasser, Heizung rechtzeitig anmelden bzw. kündigen
- Postnachsendeantrag stellen, Schule, Kindergarten benachrichtigen
- GEZ, Telekom, Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse u. ä. informieren
- Kreiswehrersatzamt, Arbeitsamt, Finanzamt, Kfz-Zulassungsstelle
- Hundesteuerangelegenheiten werden im Bürgerbüro miterledigt
- Müllabfuhrangelegenheiten durch Hauseigentümer erledigen lassen (Entsorgungsverband Saar)
Beglaubigung
notwendige Unterlagen
Originale und Kopien
Gebühr
• Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien 3,- EUR/je angefangene Seite
• Beglaubigung von Unterschriften 2,55 EUR/je Unterschrift
• Fotokopie 0,71 EUR/je kopierte Seite
Sonstiges
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.
Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks, die Fotokopien sind mit zu bringen. Nur in Ausnahmefällen können im Bürgerbüro Kopien gemacht werden
Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische Dokumente oder dt. Übersetzung eines ausländischen Dokuments und öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden.
Weitere Hinweise zur Verwendung ausländischer, öffentlicher Urkunden in Deutschland erhalten Sie hier.
Abschriften von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) erhalten Sie ausschließlich von den Standesämtern.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. Bsp. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.
Fischereischein
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• persönliche Vorsprache
notwendige Unterlagen
• Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung).
• Alter: bis zum 15. Lebensjahr
Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung)
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis
Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung).
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis
Gebühr
Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
5,10 €
Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
13,00 €
Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
56,00 €
Führungszeugnis beantragen
notwendige Unterlagen
• Gültiges Ausweisdokument
• Bei erweitertem Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung notwendig!
• Bei Ehrenamt: Bescheinigung zur Gebührenbefreiung
Gebühr
13,00 €
Sonstiges
Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Bexbach gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, hat eine schriftliche Anforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Natürliche Personen)
Notwendige Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument
Gebühr
13,00 €
Meldebescheinigung
Notwendige Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument
Gebühr
7,00 €
Lebensbescheinigung/Internationale Lebensbescheinigung
Notwendige Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument
Gebühr
7,00 €
Gebührenfrei bei Nachweis für Rente
Führerschein Klasse A und B
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis
• Persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
• Sehtest
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Name und Anschrift der Fahrschule
Gebühr
44,70 €
ohne Probezeit (AM, L, T) 43,90 €
Erweiterung Führerschein Klasse C1/C1E/C/CE
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Antragsteller ist im Besitz der Klasse B
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Name und Anschrift der Fahrschule
• Ärztliches Gutachten
• Augenärztliches Gutachten
Gebühr
43,90 €
44,70 € bei Führerschein auf Probe
Erweiterung Führerschein Klasse D
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Antragsteller ist im Besitz der Klasse B
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
•Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Name und Anschrift der Fahrschule
• Ärztliches Gutachten (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
• Augenärztliches Gutachten
• Bescheinigung über Leistungstests (bei erstmaliger Erteilung und bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr
hinaus)
Gebühr
43,90 €
+ 13,00 € für das polizeiliche Führungszeugnis
Führerschein BF17 (begleitendes Fahren)
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Persönliche Vorsprache
• Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren
Notwendige Unterlagen
• Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
• Sehtest
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Name und Anschrift der Fahrschule
• Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen
Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser
unterschriebenen Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein.
(Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)
Gebühr
53,40 € für Erstantrag und Prüfbescheinigung
8,00 € je Begleitperson
Sonstiges
• Antrag zur Teilnahme am begleitenden Fahren
• Antrag auf Eintragung Begleitperson
Umtausch Führerschein (GRAU/ROSA)
Voraussetzungen
•Hauptwohnsitz in Bexbach
• Persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein
•Gültiges Ausweisdokument
• Führerschein
Falls der Führerschein (NUR grau/rosa) nicht in Bexbach ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 6826 529 444 oder per E-Mail an buergerbuero@bexbach.de
Gebühr
25,30 €
Sonstiges
Formular Umtauschfristen
Umschreibung Ausländischer Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Gültige ausländische Fahrerlaubnis
• Persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Für Fahrerlaubnisse aus der EU/Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) siehe Merkblatt
„EU/EWR“
• Für Fahrerlaubnisse aus Staaten nach Anlage 11 zu § 31 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV
siehe Merkblatt „11 Staaten“
• Für Fahrerlaubnisse anderer Staaten siehe Merkblatt „Drittstaaten“
Gebühr
Siehe beigefügte Informationsblätter
Sonstiges
Siehe beigefügte Informationsblätter
Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
Notwendige Unterlagen
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein
• Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei ist vorzulegen!
• Gültiges Ausweisdokument
Gebühr
40,20 € mit Probe
39,40 € ohne Probe
Fahrerkarte beantragen
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Bei Hauptwohnsitz im EU-Ausland: Sitz des Arbeitgebers in Bexbach
• Gültiger Führerschein, der innerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Führerschein
• ggf. alte Fahrerkarte
Gebühr
40,00 €
Fahrerqualifizierungsnachweis
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• Bei Hauptwohnsitz im EU-Ausland: Sitz des Arbeitgebers in Bexbach
• Gültiger Führerschein, der innerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Führerschein
• Gültiges Ausweisdokument
• Nachweis über die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder die beschleunigte Berufskraftfahrer-
Grundqualifikation
• oder Berufskraftfahrer-Weiterbildung (5 Module in 5 Jahren)
Gebühr
32,50 € bis 42,30 €
Fahrgastbeförderungsschein beantragen
Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Karten-Führerschein
• Ärztliches Gutachten (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
• Augenärztliches Gutachten
• Bescheinigung über Leistungstests (bei Erteilung oder Verlängerung über das 60 Lebensjahr hinaus)
• Bei Krankentransport: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Gebühr
43,90 €
Bei Verlängerung: 38,00 €
Zuzüglich 13,00 € für das polizeiliche Führungszeugnis
Neuerteilung Führerschein nach Entzug oder Verzicht
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr
21,40 €
Internationaler Führerschein beantragen
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein.
• Karten-Führerschein (zwingend erforderlich)
Gebühr
16,00 €
Hundesteueranmeldung
Notwendige Unterlagen
Verwenden Sie zur Anmeldung eines Hundes bitte das pdf-Formular aus dem Downloadbereich und senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Formular aufgedruckte Adresse
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Hinweis:
Den entsprechenden Steuerbescheid erhalten Sie nach der Anmeldung vom Bereich C1 Kämmerei der Stadt Bexbach per Post an die angegebene Adresse.
Sonstiges
Formular Anmeldung Hundesteuer
Hundesteuerabmeldung
Notwendige Unterlagen
Um Ihren Hund abzumelden, verwenden Sie bitte das pdf-Formular aus dem Downloadbereich zur Abmeldung eines Hundes.
Senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Formular aufgedruckte Adresse und senden Sie die Hundemarke mit.
Folgende Bescheinigungen - je nach Einzelfall - bitte beifügen:
• Einschläferungsbescheinigung des Tierarztes
• Tierkörperbeseitigungsquittung
• Vorlage einer Umzugsbescheinigung
• bei Verkauf des Hundes, eine schriftliche Bestätigung des neuen Eigentümers
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Hinweis:
Den entsprechenden Steuerbescheid erhalten Sie nach der Anmeldung vom Bereich C1 Kämmerei der Stadt Bexbach per Post an die angegebene Adresse.
Sonstiges
Formular Abmeldung Hundesteuer
Untersuchungsberechtigungsschein
Voraussetzungen
• Die Person ist mit Hauptwohnung in Bexbach gemeldet und
• Hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Der Einstieg in das Berufsleben steht kurz bevor.
Erstuntersuchung
Jugendliche dürfen bei ihrem Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt.
Erforderlich ist eine Erstuntersuchung immer vor der erstmaligen Aufnahme eines unbefristeten oder auf Dauer von mehr als zwei Monaten befristeten Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses.
Erste Nachuntersuchung
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die Bescheinigung über die zwingend vorgeschriebene erste Nachuntersuchung vorzulegen. Die Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Weitere Nachuntersuchungen
Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können sich Jugendliche freiwillig nachuntersuchen lassen.
Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Die Antragstellung kann persönlich durch den Jugendlichen (ab 14 Jahren) oder durch ein
Elternteil/Sorgeberechtigten erfolgen.
• Allgemein Wahlen
• Alters- und Ehejubliäen
• Ausgabe von Formularen (z.B. Schwerbehinderung)
• Eintrittskarten für Veranstaltungen des Kultur- und Verkehrsvereins und der Stadt Bexbach
• Fahrpläne zum ÖPNV
• Fundsachen
• Kinderferienpässe
• Stadtpläne
• Übermittlungs- und Auskunftssperren
• Verkauf von Zusatzmüllsäcken
• Wander- und Radwanderkarten, Ansichtskarten
Rathaus online
Sie sind auf der Suche nach speziellen Formularen oder Lebenslagenmodellen?
Folgen Sie dem Link zu Bürgerdienste Saar.