Bürgerbüro
Das Bürgerbüro bietet Ihnen ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot - im 💚 unserer Stadt.
Beglaubigungen
notwendige Unterlagen
Originale und Kopien
Gebühr
• Beglaubigung von Abschriften oder Fotokopien: 3,00 € je angefangene Seite
• Beglaubigung von Unterschriften: 2,55 € je Unterschrift
• Fotokopie: 0,71 € je Seite
Sonstiges
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.
Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks sind mitzubringen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden
Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische Dokumente oder die deutsche Übersetzung eines ausländischen Dokuments und öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden.
Abschriften von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) erhalten Sie ausschließlich von den Standesämtern.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Bei einer Vielzahl an Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.
Ihre Ansprechpartner
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Aloys-Nesseler-Platz 5
06826 529 400 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de
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An-, Ab- und Ummeldungen der Energieversorgung
Die An-, Ab- und Ummeldung der Energieversorgung muss bei der Stadtwerke Bexbach GmbH erfolgen. Eine Bearbeitung bei der Stadtverwaltung Bexbach ist nicht möglich.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Stadtwerke Bexbach GmbH.
Keine Terminvereinbarung notwendig!
Wir freuen uns auf Sie! Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie jedoch sehr gerne einen Termin buchen. Sie erreichen uns unter 06826 529-400. Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch zusätzlich 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr und - als eine der wenigen Kommunen im Saarland - Samstag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr.
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