Bürgerbüro

Das Bürgerbüro bietet Ihnen ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot - im 💚 unserer Stadt.

Seit dem 1. Dezember 2025 befindet sich das Bürgerbüro im Rathaus I. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind zu den gewohnten Servicezeiten in der Rathausstraße 68 in Bexbach zu finden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

Unsere Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch zusätzlich: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr – 11:00 Uhr 

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Abweichende Öffnungszeiten veröffentlichen wir auch direkt auf unserer Startseite www.bexbach.de.

Abweichende Öffnungszeiten:

12. Februar 2026 – Nachmaittags geschlossen

14. Februar 2026 – geschlossen

16. Februar 2026 – geschlossen

Sie erreichen uns unter (06826) 529-190. Sollte Ihr Gespräch nicht angenommen werden können, senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an buergerbuero@bexbach.de. Wir rufen Sie gerne zurück.


Beglaubigungen


 

notwendige Unterlagen
Originale und Kopien 

Gebühr
• Beglaubigung von Abschriften oder Fotokopien: 3,00 € je angefangene Seite
• Beglaubigung von Unterschriften: 2,55 € je Unterschrift
• Fotokopie: 0,71 € je Seite

Sonstiges
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass

1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird. 

Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks sind mitzubringen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden

Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische Dokumente oder die deutsche Übersetzung eines ausländischen Dokuments und öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden. 

Abschriften von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) erhalten Sie ausschließlich von den Standesämtern.

Beglaubigungen von Unterschriften:
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.

  
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Bei einer Vielzahl an Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.

 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus I
Rathausstraße 68

06826 529 190 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de



 ein Schritt zurück

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Die An-, Ab- und Ummeldung der Energieversorgung muss bei der Stadtwerke Bexbach GmbH erfolgen. Eine Bearbeitung bei der Stadtverwaltung Bexbach ist nicht möglich. 

Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Stadtwerke Bexbach GmbH. 

Kontakt

Bürgerbüro

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Rathausstraße 68
66450  Bexbach