Bürgerbüro
Das Bürgerbüro bietet Ihnen ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot - im 💚 unserer Stadt.
Seit dem 1. Dezember 2025 befindet sich das Bürgerbüro im Rathaus I. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind zu den gewohnten Servicezeiten in der Rathausstraße 68 in Bexbach zu finden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Unsere Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch zusätzlich: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Abweichende Öffnungszeiten veröffentlichen wir auch direkt auf unserer Startseite www.bexbach.de.
Sie erreichen uns unter (06826) 529-190. Sollte Ihr Gespräch nicht angenommen werden können, senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an buergerbuero@bexbach.de. Wir rufen Sie gerne zurück.
Untersuchungsberechtigungsscheine
Voraussetzungen
• Die Person ist mit Hauptwohnung in Bexbach gemeldet und
• Hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Der Einstieg in das Berufsleben steht kurz bevor.
Erstuntersuchung
Jugendliche dürfen bei ihrem Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt.
Erforderlich ist eine Erstuntersuchung immer vor der erstmaligen Aufnahme eines unbefristeten oder auf Dauer von mehr als zwei Monaten befristeten Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses.
Erste Nachuntersuchung
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die Bescheinigung über die zwingend vorgeschriebene erste Nachuntersuchung vorzulegen. Die Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Weitere Nachuntersuchungen
Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können sich Jugendliche freiwillig nachuntersuchen lassen.
Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Die Antragstellung kann persönlich durch den Jugendlichen (ab 14 Jahren) oder durch ein
Elternteil/Sorgeberechtigten erfolgen.
Ihre Ansprechpartner
ein Schritt zurück
Rathaus online
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