Fischereischeine


 

Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• persönliche Vorsprache

notwendige Unterlagen
• Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
   Erstausstellung).
• Alter: bis zum 15. Lebensjahr

Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
   Erstausstellung)
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis

Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei 
   Erstausstellung).
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis

Gebühr
Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
5,10 €

Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
13,00 €

Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
56,00 €

 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerbüro
Bürgerbüro
Aloys-Nesseler-Platz 5

06826 529 400 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de



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