Fischereischeine
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz in Bexbach
• persönliche Vorsprache
notwendige Unterlagen
• Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung).
• Alter: bis zum 15. Lebensjahr
Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung)
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis
Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
• Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein (NUR bei
Erstausstellung).
• Nachweis über Sportfischerprüfung/alter Fischereischein
• Personalausweis
Gebühr
Jugendfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
5,10 €
Jahresfischereischein (Gültigkeit 1 Jahr)
13,00 €
Fünfjahresfischereischein (Gültigkeit 5 Jahre)
56,00 €
Ihre Ansprechpartner
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Aloys-Nesseler-Platz 5
06826 529 400 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de
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