Beglaubigungen


 

notwendige Unterlagen
Originale und Kopien 

Gebühr
• Beglaubigung von Abschriften oder Fotokopien: 3,00 € je angefangene Seite
• Beglaubigung von Unterschriften: 2,55 € je Unterschrift
• Fotokopie: 0,71 € je Seite

Sonstiges
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass

1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird. 

Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks sind mitzubringen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden

Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische Dokumente oder die deutsche Übersetzung eines ausländischen Dokuments und öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden. 

Abschriften von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) erhalten Sie ausschließlich von den Standesämtern.

Beglaubigungen von Unterschriften:
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.

  
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Bei einer Vielzahl an Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.

 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerbüro
Bürgerbüro
Aloys-Nesseler-Platz 5

06826 529 400 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de



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