Untersuchungsberechtigungsscheine


 

Voraussetzungen
• Die Person ist mit Hauptwohnung in Bexbach gemeldet und
• Hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Der Einstieg in das Berufsleben steht kurz bevor.

Erstuntersuchung
Jugendliche dürfen bei ihrem Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt.
Erforderlich ist eine Erstuntersuchung immer vor der erstmaligen Aufnahme eines unbefristeten oder auf Dauer von mehr als zwei Monaten befristeten Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses.

Erste Nachuntersuchung
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die Bescheinigung über die zwingend vorgeschriebene erste Nachuntersuchung vorzulegen. Die Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Weitere Nachuntersuchungen
Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können sich Jugendliche freiwillig nachuntersuchen lassen.

Notwendige Unterlagen
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Die Antragstellung kann persönlich durch den Jugendlichen (ab 14 Jahren) oder durch ein 
   Elternteil/Sorgeberechtigten erfolgen.

 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerbüro
Bürgerbüro
Aloys-Nesseler-Platz 5

06826 529 400 E-Mailschreiben an buergerbuero@bexbach.de



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