Befreiung Abwassergebühr


 

Die Stadt Bexbach bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, von der Abwassergebühr, für nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser, befreit zu werden. Dies ist beispielsweise möglich bei der Bewässerung von Gärten oder Nutzpflanzen, der Versorgung von Nutztieren oder der Befüllung von Poolanlagen (solange die Entleerung nicht über die Kanalisation erfolgt). Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Abwassergebühr (Stand 07/22, 3,12€/m³) zurückerstattet zu bekommen bzw. schon vorab von dieser befreit zu werden. Die beiden Möglichkeiten sind auch abhängig von den privaten Gegebenheiten.

 

Ihre Ansprechpartner

Frank Metzger
Rathaus II
Zimmer 2.02
Luitpoldstraße 27

06826 529 214 E-Mailschreiben an stadtentwicklung@bexbach.de


Marika Ecker
Rathaus II
Zimmer 2.12
Luitpoldstraße 27

06826 529 229 E-Mailschreiben an technischedienste@bexbach.de



 ein Schritt zurück