Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 für den Eigenbetrieb Messen und Ausstellungen der Stadt Bexbach
Auf Grund der §§ 12 ff der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Betriebssatzung vom 28. März 1996 hat der Stadtrat am 12. Dezember 2024 für den Eigenbetrieb „Messen- und Ausstellungen der Stadt Bexbach“ folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 186.100 EURO
in den Aufwendungen auf 184.970 EURO
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 7.150 EURO
in den Ausgaben auf 7.150 EURO
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf 0 EURO
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf: 180.000 EURO
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz).
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 09.01.2025 den Wirtschaftsplan 2025 und den Finanzplan der Jahre 2024 bis 2028 zur Kenntnis genommen.
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 07. Februar bis einschließlich 17. Februar 2025 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.13, während der Dienststunden öffentlich aus.