Beachtung der Einwurfzeiten in Wertstoff- Sammelbehälter
Nach § 26 Absatz 2 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Stadt Bexbach dürfen nur dem Sammelzweck dienende Wertstoffe (Altglas, Altpapier und Altkleider) von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr eingeworfen werden.
An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Ein Verstoß gegen die Einwurfzeiten stellt nach der Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die geregelten Einwurfzeiten dienen insbesondere der Rücksichtnahme der in der Nähe wohnenden Anlieger.

