Bekanntmachung des Beschlusses der Auslegung zum Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet am Schützenhaus“
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Wohngebiet am Schützenhaus“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbexbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha, es handelt sich dabei um Teile des ehemaligen Kasernengeländes der Saarpfalz-Kaserne. Östlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet „Saarpfalz-Park“, südlich verläuft die Straße „Zum Getzelborn“. Im Westen und Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Am Schützenhaus“ und hier angrenzende Grün- und Freiflächen begrenzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit
vom 25.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026
auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de unter folgendem Pfad:
Rathaus – Bauen in Bexbach - Bebauungspläne im Verfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich gemäß §4a Abs. 3 BauGB um eine erneute, verkürzte und auf die geänderten Teile beschränkte Beteiligung handelt. Stellungnahmen können ausschließlich zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Änderung betrifft die Anpassung der südöstlichen Baugrenze im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes WA 3 in Richtung des Waldes.
Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:
Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzrechtlicher Vorprüfung zum Bebauungsplan „Wohngebiet am Schützenhaus“ (LOP Landschaft - Objekt – Planung, Traben-Trabach, Oktober 2024), als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit. Die o.a. Unterlagen erhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:
- Umweltuntersuchungsrahmen
- Schutzgebiete
- Fachplanung / rechtliche Vorgaben
- ABSP-Flächen
- Biotopkartierung
- Pauschalgeschützte Flächen nach § 25 SNG
- Umweltzustand / Umweltmerkmale
- Natur und Landschaft
- Mensch / Sonstige
- Umweltauswirkungen
- Landespflegerische Zielvorstellungen
- Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung
- Umweltmaßnahmen
- Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Planalternativen / Umweltüberwachung / Umweltverfahren
- Zusammenfassung
- Artenliste
Zu der Planung wurden folgende sonstigen Planungsbeiträge / Gutachten erstellt, die in die Umweltprüfung eingeflossen sind:
- Entwässerung: Ingenieurbüro Reihsner (April 2024) Erläuterungsbericht zum Entwässerungstechnischen Begleitplanung, Stadt Bexbach „Wohngebiet am Schützenhaus“
- Schallschutz: Konzept dBplus GmbH (Mai 2023) Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan „Umnutzung ehem. Kasernengelände“, Stadt Bexbach
- Fauna: Milvus GmbH Planungsbüro (Dezember 2022) Faunistische Studien auf dem ehemaligen Kasernengelände
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:
- Schreiben Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 27.01.2025 (Sachbezug: Lärmschutz, Anpflanzung, Gewässerschutz, Bodenschutz)
- Schreiben Ministerium für Inneres, Bauen und Sport – Oberste Landesplanungsbehörde OBB 1 vom 17.03.2025 (Sachbezug: Zielabweichungsverfahren)
- Schreiben Amprion GmbH vom 16.01.2025 (Sachbezug: Ausgleichsmaßnahme)
- Schreiben Creos Deutschland GmbH vom 08.01.2025 (Sachbezug: Ausgleichsmaßnahme)
- Schreiben Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Region Südwest vom 02.01.2025 (Sachbezug: Emissionen)
- Schreiben Industrie- und Handelskammer Saarland vom 03.02.2025 (Sachbezug: Lärmschutz)
- Schreiben Landesdenkmalamt vom 20.01.2025 (Sachbezug: Baudenkmäler und Bodendenkmäler)
- Schreiben Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Abteilung D – Natur und Forsten vom 10.01.2025 (Sachbezug: Wald)
- Schreiben Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie – Referat E/1 vom 28.01.2025 (Sachbezug: Energie, Immissionen)
- Schreiben Oberbergamt des Saarlandes vom 14.01.2025 (Sachbezug: Bergbau/ Altbergbau, Störfallbetrieb)
- Schreiben Saarpfalz-Kreis vom 31.01.2025 (Sachbezug: Wald)
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten Teilen der Planung elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Bexbach, den 24.03.2026
Christian Prech
Bürgermeister



























