E-Scooter: Was erlaubt ist, was nicht und worauf Eltern achten sollten

Elektrische Tretroller sogenannte E-Scooter gehören inzwischen auch in Bexbach zum Alltag. Mit ihrer zunehmenden Nutzung steigen jedoch auch die Risiken, insbesondere dann, wenn Regeln nicht eingehalten werden.

Elektrische Tretroller sogenannte E-Scooter gehören inzwischen auch in Bexbach zum Alltag. Mit ihrer zunehmenden Nutzung steigen jedoch auch die Risiken, insbesondere dann, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Die Stadtverwaltung informiert über die wichtigsten Vorschriften und bittet Eltern sowie Jugendliche, verantwortungsvoll mit E-Scootern umzugehen.

Wo darf gefahren werden?

E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Sie dürfen ausschließlich auf Straßen, Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden, wenn keine gesonderten Regelungen gelten. Gehwege sowie Bereiche, die ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind, dürfen nicht befahren werden. Laut § 14 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Stadt Bexbach ist das Fahren in öffentlichen Anlagen (grüne Lunge und Blumengarten) und über den Aloys- Nesseler-Platz verboten.

Technische Voraussetzungen und Versicherungspflicht

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Ohne diese Voraussetzungen darf ein E-Scooter im öffentlichen Straßenraum nicht genutzt werden. Zudem müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel und eine funktionierende Beleuchtung vorhanden sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde.

Was beim Fahren gilt

Es gilt das Rechtsfahrgebot. Wer mit mehreren E-Scootern unterwegs ist, muss hintereinanderfahren. Nebeneinander fahren ist nicht erlaubt. Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen. Vielen ist zudem nicht bewusst: Für E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Verstöße gegen Verkehrsregeln können sich außerdem auf eine bestehende Fahrerlaubnis auswirken.

Helm: keine Pflicht, aber dringend empfohlen

Eine Helmpflicht besteht derzeit nicht. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch ausdrücklich, beim Fahren einen Helm zu tragen. Studien zeigen, dass ein großer Teil der Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen den Kopf betrifft. Schon bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten kann ein Sturz schwere Folgen haben.

Mindestalter und Verantwortung der Eltern

Die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter im öffentlichen Raum nicht benutzen. Eltern tragen hier eine besondere Verantwortung und sollten darauf achten, dass ihre Kinder die Fahrzeuge nicht unbeaufsichtigt im Straßenverkehr nutzen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren kann im Schadensfall die elterliche Haftpflichtversicherung greifen, sofern keine eigene Versicherung besteht.

Rücksicht im Stadtgebiet

Im Stadtgebiet wird zunehmend beobachtet, dass E-Scooter unerlaubt auf Gehwegen oder in Bereichen für Fußgänger genutzt werden, etwa auch auf dem Aloys-Nesseler-Platz. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Fahrbahnen ohne anzuhalten überquert werden oder andere Verkehrsteilnehmer nicht beachtet werden. Solches Verhalten gefährdet andere und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die geltenden Regeln. Ein E-Scooter ist kein harmloses Freizeitgerät. Wer Vorschriften missachtet, riskiert Bußgelder und bringt sich und andere in Gefahr.

Zukünftige technische Anforderungen

Die Zahl der Unfälle mit E- Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt wurden durch die Polizei 27 % mehr Unfälle registriert als im Jahr zuvor. Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge wurden demnach verschärft und werden ab 2027 in Kraft treten.

Neu zugelassene E- Scooter müssen ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen. Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen sowie das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter wird erhöht. Ebenso soll eine verschärfte Haftung für den Halter und den Fahrer bei Unfällen mit E-Scootern greifen.