Reinigung der Bürgersteige und Straßenrinnen
Aus gegebenem Anlass weist daher die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach darauf hin, dass die Reinigung der Bürgersteige sowie der Straßenrinnen nach der Straßenreinigungssatzung den Straßenanliegern bzw. den Grundstückseigentümern übertragen ist. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst wurde in den letzten Wochen jedoch vermehrt festgestellt, dass die Straßenanlieger bzw. Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht immer bzw. nicht in ausreichender Form nachgekommen sind.
Es wird daher erneut um Einhaltung der Straßenreinigungssatzung gebeten.
Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Sicherheit & Ordnung, unter der Telefonnummer 0 68 26 / 529-217 gerne. Nachzulesen ist die Straßenreinigungssatzung auf der Webseite der Stadt Bexbach unter der Rubrik „Rathaus Satzungen“.