Stadt Bexbach sucht Schiedsperson und Stellvertreter
Das Ehrenamt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger am Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes stehen weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Bexbach unter www.bexbach.de/schiedswesen sowie Bewerbungsformulare zur Verfügung. Des Weiteren können die Unterlagen auch im Rathaus I, Zentrale Dienste, Zimmer 2.10, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach abgeholt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 28.02.2025 einzureichen.
Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Zentrale Dienste, unter der Telefonnummern (06826) 529-140 oder zentraledienste@bexbach.de.