Steuer- und Abgabenbescheide als Dauerbescheide ab dem Jahr 2025 und Folgejahre
Die Bescheide der Grundsteuer, Hundesteuer und der gesplitteten Abwassergebühr sind ab dem Veranlagungsjahr 2025 als sogenannte Dauerbescheide erlassen worden. Dies bedeutet, dass diese Bescheide bis zur nächsten Änderung als Dauerbescheide gelten und nicht jährlich neu versandt werden.
Die Vorauszahlungen für die Quartale sind auf den Bescheiden abgedruckt. Änderungen werden 2026 nur erstellt für erstmalige Bescheide, Aufhebung von Vorauszahlungen oder bei Änderungen der Berechnung und den Fälligkeiten.
Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich C1 Kämmerei, unter den Telefonnummern (06826) 529-168, -167, -169 oder kaemmerei@bexbach.de .
