Unberechtigte Schadensersatzforderungen durch private Unternehmen im öffentlichem Verkehrsraum
Bei diesen Schreiben handelt es sich nicht um Verwarnungen der Stadt wegen eines Parkverstoßes, sondern um zivilrechtliche Schadensersatzforderungen wegen unberechtigter Nutzung privaten Eigentums. Rechtlich wird dies als Besitzstörung eingestuft.
Über eine App können Eigentümer ein Foto des Fahrzeugs anfertigen, das ihr privates Eigentum blockiert, und dieses an den jeweiligen Anbieter übermitteln. Das Unternehmen fordert daraufhin vom Fahrzeughalter eine Zahlung in Höhe von 145 Euro zum Beispiel beim Versperren einer Grundstückseinfahrt.
Dieses Verfahren ist jedoch rechtswidrig, sobald es den öffentlichen Verkehrsraum betrifft. Die Ahndung von Parkverstößen im öffentlichen Raum obliegt allein der Stadtverwaltung, bzw. der Polizei. Schadensersatzforderungen dieser Art sind nicht zu begleichen.
Wer ein derartiges „Knöllchen” für einen Vorfall auf öffentlichem Verkehrsraum erhält, wendet sich bitte direkt an das Ordnungsamt: telefonisch unter 06826 529-133 oder per E-Mail an sicherheitundordnung@bexbach.de.

