Was in den Kleidercontainer darf

Neue Regelung ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit eine neue Vorgabe für die Entsorgung von Textilien. Während bisher nur tragbare Kleidung in die Kleidercontainer gegeben werden sollte, dürfen nun alle Textilien – auch kaputte oder abgetragene – in die Container. Ziel ist es, möglichst viele Stoffe zu sammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen.

Das gehört jetzt in den Kleidercontainer:

  • Kleidung aller Art – auch beschädigt oder untragbar
  • Schuhe (bitte paarweise bündeln)
  • Bettwäsche, Handtücher und andere Haushaltswäsche
  • Tischdecken, Gardinen und Stoffreste

Wichtig: Alle Textilien müssen sauber und trocken sein. Stark verschmutzte oder feuchte Stücke können nicht weiterverarbeitet werden und gehören deshalb in die Restabfalltonne.

Nicht hinein gehören:

  • Stark verschmutzte oder nasse Textilien
  • Mit Öl, Farbe oder Chemikalien verunreinigte Stoffe
  • Teppiche, Matratzen, Polster
  • Hausmüll und sonstige Abfälle

Die Entsorger weisen darauf hin, dass leider immer wieder Müll und andere Fremdstoffe in den Containern landen. Das erschwert die Sortierung und verteuert die Weiterverarbeitung der Textilien erheblich. Wird der Recyclingprozess dauerhaft zu stark belastet, könnte sich das Angebot wirtschaftlich nicht mehr tragen – mit möglichen Folgen für die Sammlung im gesamten Saarland. Wer die Container richtig befüllt, hilft mit, dass die Alttextilsammlung auch in Zukunft bestehen kann und die Kosten für die Abfallentsorgung stabil bleiben.

Gut erhaltene Kleidung kann weiterhin direkt an soziale Einrichtungen oder Kleiderkammern abgegeben werden. Wer Kleidungsstücke verschenken möchte, kann dafür auch den Online-Verschenkmarkt des Entsorgungsverbandes Saar nutzen (www.evs-verschenkmarkt.de).