Bebauungspläne im Verfahren

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Bebauungsplanverfahren

Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier Neunkircher Straße, 1. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im bebauten Bereich des Stadtteils Oberbexbach, angrenzend an die Neunkircher Straße. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von insgesamt 3.300 m².

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neunkircher Straße“ werden folgende Ziele verfolgt:

Die Brachfläche soll revitalisiert und dringend benötigte Wohnbaufläche im Innenbereich der Stadt Bexbach geschaffen werden. Durch die Lage innerhalb des bebauten Siedlungskörpers des Stadtteils Oberbexbach, wird dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung nachgekommen. In dieser zentralen Lage sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern entstehen.

Der Standort ist für die innerörtliche Nachverdichtung und die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Wohnungsangebotes der Stadt Bexbach sehr gut geeignet, da die Umgebung vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung gem. § 13a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB)

Der Rat der Stadt Bexbach hat in gleicher Sitzung die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß den §§ 13a und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de unter folgendem Pfad: Rathaus – Bauen in Bexbach - Bebauungspläne im Verfahren, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich B1 Stadtentwicklung, unter der Telefonnummern (06826) 529-219 oder stadtentwicklung@bexbach.de gerne.

Stadt Bexbach, den 04.07.2025

Christian Prech

Bürgermeister

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10.04.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Fa. Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG, Saarpfalz-Park” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Kraft.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 7.250 m2.

Die Satzung wird ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsicht beim Fachbereich II, Bauen, Wohnen, Verkehr, Rathaus II, Bexbach-Oberbexbach, Zimmer 1.11 während der Dienststunden bereitgehalten. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Fa. Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG, Saarpfalz-Park”, bestehend aus Plan und Begründung, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Stadt Bexbach, den 17. April 2025

Christian Prech
Bürgermeister